In den meisten Fällen sind kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern ab dem neunten Lebensjahr sinnvoll. Eine erste Untersuchung ist ab dem Kindergartenalter ratsam, um zu sehen, wie sich das Gebiss des Kindes entwickelt und, ob Zahnfehlstellungen zu erwarten sind. Verantwortungsvolle Zahnärzte und Kieferorthopäden klären über die korrekte Zahnpflege auf. Diese erhält einen besonderen Stellenwert, wenn das Kind eine Zahnspange erhält.
Die weiteren Untersuchungen erfolgen in ein- bis zweijährigen Abständen, um zu beurteilen, ab wann eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist. Die Zahnentwicklung und das allgemeine Körperwachstum entscheiden über das Erfordernis kieferorthopädischer Maßnahmen. Außerdem spielt der Grad der Zahnfehlstellung eine entscheidende Rolle.
Kieferorthopäde München Doc Sander – Feste oder lockere Zahnspangen
Je nach Befund kommen feste oder lockere Zahnspangen zum Einsatz. Ist eine Verbreiterung des Kiefers anzuraten, ist der Einsatz von aktiven Platten nötig. In der Fachsprache als „Schwarz‘sche Platten“ oder „lockere Spange“ bezeichnet. Die Kinder wählen sich die Farben für den farbigen Kunststoff aus, in welchen Schrauben und Federn eingearbeitet sind. Gibt es Beschwerden mit dem Unter- und Oberkiefer und die Bisslage ist beeinträchtigt, kommt ein Aktivator oder Bionatur zum Einsatz. Dies sind funktionskieferorthopädische Geräte, die den Kiefer in die korrekte Position bringen. Ist eine Kieferverbreiterung nötig oder eine Einzelzahnbewegung, bedarf dies einer Vorschubdoppelplatte oder einer Rückschubdoppelplatte. Doc Sander, Kieferorthopäde in München, nutzt die eigens entwickelte S-II oder S-III Apparatur.
Zahnfehlstellungen im Kleinkindalter vermeiden
Damit es nicht zu Zahnfehlstellungen kommt, ist es wichtig, im Kleinkindalter auf bestimmte Dinge zu achten und diese zu vermeiden:
- Daumenlutschen,
- Schnullernuckeln.
Diese Einflüsse spielen eine Rolle bei der Entwicklung des Kiefers, der Zähne und der Muskeln.
Wer übernimmt die Kosten der Behandlung?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr die Kosten für die Behandlungen beim Kieferorthopäden. Danach entscheidet sie individuell nach dem Ausprägungsgrad der Fehlstellung. Zu den gezahlten Leistungen gehören:
- Kieferfehlstellungen
- Zahnfehlstellungen
Die Eltern der noch minderjährigen Patienten tragen die Teilkosten zu zahnfarbenen Brackets, Lingualtechnik und weitere Sonderbehandlungen. Informationen über die Höhe der Kostenübernahme bieten die jeweiligen Krankenkassen. Personen, die das 18. Lebensjahr überschritten haben, tragen die kompletten Behandlungskosten.
Was erwartet die Kinder bei der Erstuntersuchung?
Bei der Erstuntersuchung befragt der Kieferorthopäde die Kinder und die Eltern, um die Ursachen für die Fehlstellungen der Zähne zu ergründen. Wichtig zu wissen für den Kieferorthopäden ist, ob es solche in der Familie gibt und, ob die Kinder am Daumen lutschen oder gelutscht haben. Anschließend vermisst der Kieferorthopäde den Schädel und das Gebiss. Der nächste Schritt ist der Abdruck des Kiefers und Röntgenaufnahmen. Der Kieferorthopäde sieht darauf, ob es lockere Zähne gibt und wie sich das Gebiss entwickelt.